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ALPMANN SCHMIDT Leipzig - Halle - Dresden
Juristisches Repetitorium

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Juristischen Repetitoriums Alpmann und Schmidt Dresden/Leipzig

§ 1 Anmeldefrist und Mindestteilnehmerzahl

Die Anmeldung ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn möglich. Nachmeldungen sind nur nach vorheriger Rücksprache möglich.

Der Kurs findet erst ab einer Teilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt. Der Veranstalter informiert die Kursteilnehmer rechtzeitig vorher, ob der jeweilige Kurs zustande kommt.

§ 2 Kursdauer

Die Kurse können einzeln oder komplett gebucht werden. Der Crashkurs Zivilrecht dauert 4 Tage, der Crashkurs Öffentliches Recht 3 Tage und der Crashkurs Strafrecht 2 Tage, jeweils mit 7 Kursstunden pro Tag.

§ 3 Kurspreis

Der Kurspreis für den Komplettcrashkurs (Buchung aller drei Crashkurse in einem Durchgang) beträgt 299 EUR. Werden die Kurse einzeln gebucht, beträgt der Kurspreis für den Crashkurs Zivilrecht 139 EUR, für den Crashkurs Strafrecht 79 EUR, für den Crashkurs Öffentliches Recht 109 EUR.

Im Fall der Einführung der Mehrwertsteuer auf Umsätze der Erwachsenenbildung erhöht sich der Kurspreis um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Kursgebühr ist jeweils zum Kurswochenende auf das Konto "Repetitorium Alpmann / Schmidt", Konto-Nr.: 1108091, Bankleitzahl 850 400 00, Commerzbank Dresden, einzuzahlen, falls keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die Kursgebühr, falls nicht anders vereinbart, am jeweiligen Monatsende abgebucht. Im Verzugsfall ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung zu erheben.

§ 4 Kursleistungen

Der Kurspreis beinhaltet alle Kursleistungen (mündliche Besprechungen, Kursunterlagen).

Bezüglich Kurszeiten und Kursort behält sich der Veranstalter Änderungen vor.

§ 5 Anzuwendendes Recht

Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag.

§ 6 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bedingungen bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt.