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ALPMANN SCHMIDT Leipzig - Halle - Dresden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Leipzig

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Juristisches Repetitorium Alpmann / Schmidt Leipzig

Crashkurse

 

§ 1    Kursdauer

Die Kurse können einzeln oder komplett gebucht werden. Die Kurse Zivilrecht I, Zivilrecht II, Strafrecht und Öffentliches Recht dauern je 2 Tage und finden jeweils an einem Wochenende statt.

§ 2    Kurspreis

Der Kurspreis beträgt für jeden Block, d.h. jedes Wochenende, 50,00 EUR.

Kursteilnehmer/-n/-innen, die in Halle studieren und an den Crashkursen in Leipzig teilnehmen, erhalten nach Vorlage ihres Immatrikulationsausweises einen Rabatt in Höhe von 10,00 EUR.


Im Fall der Einführung der Mehrwertsteuer auf Umsätze der Erwachsenenbildung erhöht sich der Kurspreis um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Kursgebühr ist bis zum Kursbeginn auf das Konto "Repetitorium Alpmann / Schmidt", Konto-Nr.: 1148840, Bankleitzahl 850 400 00, Commerzbank Dresden, einzuzahlen, falls keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die Kursgebühr, falls nicht anders vereinbart, am 25. des Monats abgebucht, in dem der Kurs stattfindet. Im Verzugsfall ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EURO pro Mahnung zu erheben.

§ 3    Kursleistungen

Der Kurspreis beinhaltet alle Kursleistungen.  Die Unterlagen werden in elektronischer oder schriftlicher Form zur ausschließlichen Verwendung durch den / die Kursteilnehmer / in zur Verfügung bestellt, wobei dem Veranstalter die Wahl der Form obliegt.

Bezüglich Kurszeiten und Kursort behält sich der Veranstalter Änderungen vor.

§ 4    Kündigungsfrist

Eine ordentliche Kündigung muss spätestens 15 Tage vor dem ersten Kurstag beim Veranstalter eingegangen sein.

§ 5    Stoffplan

Der Veranstalter stellt sicher, daß der Stoff gemäß Stoffplan innerhalb des oben bezeichneten Zeitraums behandelt wird. Verschuldete Verzögerungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Verzögerungen aufgrund von Stofferweiterungen berechtigen den Veranstalter zur gebührenpflichtigen Verlängerung des Kurses.

Bei unverschuldetem Ausfall einer Kursveranstaltung (insbesondere Krankheit der Kursleiter; Unfall / Panne mit dem Pkw; Verspätungen der Bahn; usw.) behält der Veranstalter den Anspruch auf die volle Kursgebühr. Er verpflichtet sich jedoch, die ausgefallenen Veranstaltungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzuholen.

§ 6    Anzuwendendes Recht

Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag.

§ 7    Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bedingungen bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt.