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ALPMANN SCHMIDT Leipzig - Halle - Dresden
Juristisches Repetitorium

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Juristisches Repetitorium Alpmann und Schmidt Leipzig/Halle

Klausurenkurs

 

§ 1 Kursdauer

Das Klausurenpaket Zivilrecht besteht aus 13 Klausuren, das Paket Strafrecht aus 6 Klausuren und das Paket Öffentliches Recht aus 7 Klausuren.  

§ 2 Kurspreis


Der Kurspreis beträgt für das Paket Zivilrecht 115 EUR, für das Paket Strafrecht 55 EUR und für das Paket Öffentliches Recht 65 EUR.

Im Falle der Einführung der Mehrwertsteuer auf Umsätze in der Erwachsenenbildung erhöht sich der Kurspreis um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Kursgebühr ist am Ende des ersten Monats nach Teilnahmebeginn fällig. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist obligatorisch. Die Kursgebühr wird, falls nicht anders vereinbart, am jeweiligen Monatsende abgebucht. Im Verzugsfall ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 2,50 pro Mahnung zuzüglich der Rückbelastungsgebühr des Kreditinstituts zu erheben.

Der Veranstalter behält sich vor, den Kurspreis während des laufenden Kurses zu erhöhen. Dies führt zu einem unbefristeten Kündigungsrecht des/der Kursteilnehmer/in.

§ 3 Kursleistungen


Der monatliche Kurspreis beinhaltet alle Kursleistungen (mündliche Klausurbesprechung, Fälle, Lösungen, individuelle Korrektur). Die Fälle und Lösungen werden in elektronischer Form zum Download zur Verfügung gestellt. Die Klausuren können bis zu dem jeweils angegebenen Abgabetermin (Posteingang beim Veranstalter) abgegeben werden. Im Falle einer verspäteten Abgabe ist der Veranstalter berechtigt, die Korrektur der Klausur zu verweigern. Die korrigierten Klausuren werden an den Besprechungsterminen ausgegeben.

§ 4 Kündigungsfrist


Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt vier Wochen zum Monatsende.

§ 5 Ausfälle/Nachholtermin


Bei unverschuldetem Ausfall einer Kursveranstaltung (insbesondere wegen Krankheit der Kursleiter, Unfall/Panne mit dem Pkw, Verspätungen der Bahn, usw.) behält der Veranstalter den Anspruch auf die volle Kursgebühr. Er verpflichtet sich jedoch, die ausgefallenen Veranstaltungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzuholen.

§ 6 Gesetzliche Feiertage


An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Dem Veranstalter ist die Nachholung dieser Termine freigestellt. Ein Ausfall wegen gesetzlicher Feiertage führt nicht zu einer Ermäßigung des Kurspreises.

§ 7 Anzuwendendes Recht


Im übrigen gelten die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag.

§ 8 Salvatorische Klausel


Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bedingungen bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt.