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ALPMANN SCHMIDT Leipzig - Halle - Dresden
Juristisches Repetitorium

Allgemeine Geschäftsbedingungen Halle

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Juristisches Repetitorium Alpmann / Schmidt Halle

 

§ 1    Kursdauer

Die Blöcke können einzeln oder komplett gebucht werden. Der Block Zivilrecht dauert 15 Wochen, der Block Strafrecht 6 Wochen und der Block Öffentliches Recht 9 Wochen.

§ 2    Kurspreis

Der Kurspreis beträgt für den Block Zivilrecht 600 EUR, für den Block Strafrecht 240 EUR für den Block Öffentliches Recht 360 EUR. Bei Buchung des Gesamtkurses kann der Kurspreis in 10 monatlichen Raten á 120,00 € gezahlt werden. Bei Buchung der einzelnen Blöcke kann der Block Zivilrecht in 5 monatlichen Raten, der Block Strafrecht in 2 monatlichen Raten und der Block Öffentliches Recht in 3 monatlichen Raten gezahlt werden, wobei die Rate jeweils 120,00 € beträgt.

Im Fall der Einführung der Mehrwertsteuer auf Umsätze der Erwachsenenbildung erhöht sich der Kurspreis um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Kursgebühr ist jeweils zum 25. des laufenden Monats auf das Konto "Repetitorium Alpmann / Schmidt", Konto-Nr.: 1148840, Bankleitzahl 850 400 00, Commerzbank Dresden, einzuzahlen, falls keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die Kursgebühr, falls nicht anders vereinbart, am 25. des laufenden Monats abgebucht. Im Verzugsfall ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EURO pro Mahnung zu erheben.

Kursteilnehmer/-n/-innen, die den Gesamtkurs buchen und den gesamten Kurspreis innerhalb der ersten vier Wochen nach Kursbeginn begleichen, gewährt der Veranstalter einen Nachlass von 3 %.

Der Veranstalter behält sich vor, den monatlichen Kurspreis während eines laufenden Blockes zu erhöhen. Dies führt zu einem unbefristeten Sonderkündigungsrecht des/der Kursteilnehmer/-in.

§ 3    Kursleistungen

Der monatliche Kurspreis beinhaltet alle Kursleistungen.  Die Unterlagen werden in elektronischer oder schriftlicher Form zur ausschließlichen Verwendung durch den / die Kursteilnehmer / in zur Verfügung bestellt, wobei dem Veranstalter die Wahl der Form obliegt.

Bezüglich Kurszeiten und Kursort behält sich der Veranstalter Änderungen vor.

§ 4    Kündigungsfrist

Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt vier Wochen zum Monatsende.

§ 5    Stoffplan

Der Veranstalter stellt sicher, daß der Stoff gemäß Stoffplan innerhalb des oben bezeichneten Zeitraums behandelt wird. Verschuldete Verzögerungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Verzögerungen aufgrund von Stofferweiterungen berechtigen den Veranstalter zur gebührenpflichtigen Verlängerung des Kurses.

Bei unverschuldetem Ausfall einer Kursveranstaltung (insbesondere Krankheit der Kursleiter; Unfall / Panne mit dem Pkw; Verspätungen der Bahn; usw.) behält der Veranstalter den Anspruch auf die volle Kursgebühr. Er verpflichtet sich jedoch, die ausgefallenen Veranstaltungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzuholen.

§ 6    Gesetzliche Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Dem Veranstalter ist die Nachholung dieser Termine freigestellt. Ein Ausfall wegen gesetzlicher Feiertage führt nicht zu einer Ermäßigung des Kurspreises.

§ 7    Anzuwendendes Recht

Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag.

§ 8    Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bedingungen bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt.